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Hygienekonzept lt. QS-W601


Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte folgende Dokumente:

Verlängerung der Nacheichfrist für Wasserzähler


Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte folgende Dokumente:

Ab 30.10.2016 gilt die Messgeräterichtline!



Ab diesen Zeitpunkt dürfen neue Wärme- und Wasserzähler nur mehr mit Metrologiekennzeichnung "CE M" in Verkehr gebracht werden.

Jedoch dürfen Wärme- und Wasserzähler mit OE - Zulassung und mit innerstaatlicher Eichung, welche vor dem 30.10.2016 durchgeführt wurde, auch nach dem 30.10.2016 nachgeeicht, verkauft und verwendet werden.


Dasselbe gilt für Wärme- und Wasserzähler mit der Metrologiekennzeichnung. Auch diese können und müssen innerstaatlich nachgeeicht werden.

Siehe auch -> Messgeräterichtlinie (MID) auf metrologie.at