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Hygienekonzept lt. QS-W601 Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte folgende Dokumente: Verlängerung der Nacheichfrist für Wasserzähler Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte folgende Dokumente: Ab 30.10.2016 gilt die Messgeräterichtline! Ab diesen Zeitpunkt dürfen neue Wärme- und Wasserzähler nur mehr mit Metrologiekennzeichnung "CE M" in Verkehr gebracht werden. Jedoch dürfen Wärme- und Wasserzähler mit OE - Zulassung und mit innerstaatlicher Eichung, welche vor dem 30.10.2016 durchgeführt wurde, auch nach dem 30.10.2016 nachgeeicht, verkauft und verwendet werden. Dasselbe gilt für Wärme- und Wasserzähler mit der Metrologiekennzeichnung. Auch diese können und müssen innerstaatlich nachgeeicht werden. Siehe auch -> Messgeräterichtlinie (MID) auf metrologie.at |